Notfallmanagement
Notfälle und Gefahrenzustände sind keine Routine und können zu gravierenden personellen und materiellen Schäden führen. Das trifft insbesondere auf Energieversorgungsunternehmen zu.Ein gut vorbereitetes Krisen- und Notfallmanagement kann Ihr Unternehmen vor bleibenden Vermögens- und Imageschäden bewahren und ist ein unverzichtbares Element bei der Einhaltung betrieblicher Sorgfaltspflichten.
Ziele einer Notfalldokumentation (Gefahrenabwehrplan)
Erstens:
- Notfälle und Gefahrenzustände sind keine Routine.
- Es gibt in der Regel keine trainierten Denk- und Verhaltens-Schemata.
- Notfälle und Gefahrenzustände können zu gravierenden personellen und materiellen Schäden führen.
- Die betroffenen Leiter und Mitarbeiter befinden sich bei Notfällen und Gefahrenzuständen in Angst- und Stresssituationen, die logisch-abstraktes Denken behindern oder ausschließen und
- falsches Handeln zur Folge haben können.
Daraus folgt:
⇒ Notfälle und Gefahrenzustände gedanklich durchspielen, solange man noch logisch und abstrakt denken kann
⇒ für Notfälle und Gefahrenzustände Dokumentationen schaffen, die auch ohne eigenes Denken richtiges Handeln beinhalten
⇒ Verhalten bei Notfällen und Gefahrenzuständen trainieren
Ist Ihr Unternehmen auf eventuelle Notfälle optimal vorbereitet?
Gesetzliche Verpflichtungen zur Notfall- und Gefahrenabwehr bestehen insbesondere für bestimmte Anlagen, Tätigkeiten und Branchen. Darüber hinaus unterliegen Betreiber Kritischer Infrastrukturen umfangreichen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit, Resilienz und Wiederherstellungsfähigkeit ihrer Leistungen. Aus dem KRITIS- und IT-Sicherheitsrecht, sektoralen Fachgesetzen sowie aus Organisations- und Haftungspflichten ergeben sich verbindliche Anforderungen an eine strukturierte Notfall-, Krisen- und Gefahrenabwehrplanung.- BSI-Gesetz (BSIG) i. V. m. KRITIS-Verordnung
- EU-NIS2-Richtlinie (EU 2022/2555) sowie deren nationale Umsetzung im Rahmen des NIS2-Umsetzungsgesetzes (NIS2UmsuCG / BSIG-Novelle)
- EU-CER-Richtlinie (EU 2022/2557) und das geplante KRITIS-Dachgesetz (KritisDG)
- § 91 Abs. 2 AktG / KonTraG
- sektoralspezifische Sicherheitskataloge, z. B. der Bundesnetzagentur (EnWG, TKG)
Das Notfall- und Business-Continuity-Management orientiert sich dabei an anerkannten nationalen und internationalen Standards und Best Practices, insbesondere an der ISO 22301:2019 sowie den Good Practice Guidelines des Business Continuity Institute (BCI-GPG 7.0). Diese Rahmenwerke dienen als methodische Grundlage für die Erstellung einer unternehmensspezifischen Notfalldokumentation bzw. eines Gefahrenabwehrplans sowie für die systematische Planung von Vorsorge-, Reaktions- und Wiederanlaufmaßnahmen.
Sie benötigen dazu:
- ein strukturiertes Notfall- und Krisenmanagement, eingebettet in ein Business Continuity Management (BCM),
- eine Business Impact Analyse (BIA) zur Identifikation und Priorisierung kritischer Geschäftsprozesse und Ressourcen sowie
- unternehmensspezifische Notfall-, Wiederanlauf- und Gefahrenabwehrdokumente zur Beherrschung der konkret relevanten Notfallszenarien, einschließlich technischer Disaster-Recovery-Pläne (DRP).
Die Erarbeitung dieser Unterlagen setzt detaillierte Kenntnisse umfangreicher Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Empfehlungen voraus. Es sind Fragebögen und Checklisten zur Analyse des Notfall-spezifischen Istzustandes Ihres Unternehmens nötig und mit dem Blick auf die Effektivität werden Vergleiche mit ähnlich strukturierten Unternehmen interessant.
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen in der Notfalldokumentation durch die langjährige Zusammenarbeit mit zahlreichen Stadtwerken und Energieversorgungsunternehmen in ganz Deutschland!
Sind Sie an der Erarbeitung oder Überarbeitung des Notfallmanagements und deren Dokumente interessiert?
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Wir bieten Ihnen:
- Die grundsätzliche Beratung zur Notfallproblematik und/oder
- Die Bearbeitung des Notfallmanagements und die Erarbeitung der Dokumente zu konkreten Notfällen in Zusammenarbeit mit Ihren Fachleuten.

